Die beratende Begleitung von Eltern in der Grundschule hat folgende Ziele
- früh einsetzender, kontinuierlicher Austausch zwischen Elternhaus und Schule, regelmäßige Beratung und Information von Eltern
- Stärkung der Lehrkräfte in ihrer Beratungskompetenz (durch Fortbildungsangebote)
Säule 1
- Durchgängige und verlässliche individuelle Beratung und Information der Eltern von Anfang an durch die Klassenlehrer*in / die Fachlehrkraft)
- Während der Grundschulzeit führt der/die Klassenlehrer*in jährlich mindestens ein verbindliches Elterngespräch mit den Eltern; Portfolios und Präsentationsergebnisse werden dabei einbezogen, ggf. auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen (neu)
Säule 2
Verstärkte Beratungs- und Informationsangebote für Eltern einer Klassenstufe (oder jahrgangsübergreifend) neben den Klassenpflegschaftssitzungen
- Eine Informationsveranstaltung der Grundschule für die Eltern der 4. Klassen, an der auch die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen teilnehmen (wie bisher)
- pro Schuljahr ein Informationsangebot zur Lern- und Entwicklungsberatung in der Grundschule; dabei werden die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt (neu)
SÄULE 3
- Zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte
Die zusätzliche Beratung hat den Status eines besonderen Beratungsverfahrens.
Es ist ein Service für Eltern von Viertklässlern auf deren Wunsch hin.
Besondere Beratung
Der Umfang dieser zusätzlichen Beratung wird von den Eltern festgelegt:
Ablauf:
eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet Eltern eine Beratung an;
- führt auf Wunsch der Eltern in der Regel Begabungstests durch und
- führt ausgehend von den Testergebnissen ein abschließendes Beratungsgespräch mit den Eltern.
- Die Beratungslehrkraft informiert die Grundschule über die Testergebnisse, sofern die Eltern zustimmen.
Flankierend:
Verstärkte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, u.a. zur Erweiterung der Gesprächsführungskompetenz